Resolution gegen Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt

Gesetzliche Unfallversicherung bekräftigt ihren Einsatz für sicheres Arbeiten und Lernen

Niemand soll während der Arbeit oder der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren – das ist der Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Mitgliederversammlung des Spitzenverbandes DGUV der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat dieses Anliegen jetzt mit einer Resolution bekräftigt: "Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt begegnen wir gemeinsam".

"Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich schon lange für die Vision Zero ein, die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "Das schließt ein, dass alle Menschen frei von Gewalt oder der Angst davor ihrer Arbeit oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen können." Die gesetzliche Unfallversicherung engagiere sich daher für branchenspezifische Gewaltprävention. Seit Dezember 2023 weise sie mit der Kampagne #GewaltAngehen Möglichkeiten der Prävention hin. Die Kampagne informiere zudem über Angebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für von Gewalt betroffene Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige.

Die Resolution macht deutlich, dass alle dazu beitragen können, Gewalt vorzubeugen:

  • Unternehmen und Einrichtungen sollten deutlich machen, dass sie Gewalt nicht tolerieren. Das beginnt bei Beleidigungen, Belästigungen und Bedrohungen der Beschäftigten und schließt erst recht Nötigung und körperliche Angriffe ein. Arbeitgebende sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten vor Gewalt zu schützen. Zentrales Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.
  • Parallel sind Bund, Länder und Kommunen dazu aufgerufen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Gewalt zu verhindern. Strafverfolgungsbehörden und Justiz müssen Gewalt und Belästigung im Sinne des ILO-Übereinkommens 190 konsequent verfolgen und den Strafrahmen entsprechend nutzen.
  • Nicht zuletzt kann jede einzelne Person mit gutem Beispiel vorangehen und im beruflichen sowie privaten Umfeld auf Gewaltfreiheit achten, Missstände aufzeigen oder Betroffene von Gewalt durch konkrete Hilfe oder Zeugenaussagen unterstützen.

Wer bei der Arbeit oder im Ehrenamt von Gewalt betroffen ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das umfasst sowohl Leistungen der Prävention als auch Rehabilitation.

Zur Resolution der Selbstverwaltung der DGUV