Niemand soll während der Arbeit oder der Ausübung eines Ehrenamtes Gewalt erfahren – das ist der Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Mitgliederversammlung des Spitzenverbandes DGUV der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat dieses Anliegen jetzt mit einer Resolution bekräftigt: "Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt begegnen wir gemeinsam".
"Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich schon lange für die Vision Zero ein, die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "Das schließt ein, dass alle Menschen frei von Gewalt oder der Angst davor ihrer Arbeit oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen können." Die gesetzliche Unfallversicherung engagiere sich daher für branchenspezifische Gewaltprävention. Seit Dezember 2023 weise sie mit der Kampagne #GewaltAngehen Möglichkeiten der Prävention hin. Die Kampagne informiere zudem über Angebote der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für von Gewalt betroffene Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige.
Die Resolution macht deutlich, dass alle dazu beitragen können, Gewalt vorzubeugen:
Wer bei der Arbeit oder im Ehrenamt von Gewalt betroffen ist, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das umfasst sowohl Leistungen der Prävention als auch Rehabilitation.